Beerdigung
Liebe Trauernde,
Wir Christen haben Grund zur Hoffnung, die über den Tod hinausgeht. Der Tod hat nicht das letzte Wort über uns. Jesus Christus ist aus dem Tod auferweckt worden. So hoffen auch wir, dass wir mit ihm auferweckt werden und leben.
Wir wünschen Ihnen Gedanken und Worte des Trostes und des Friedens, Menschen, die Ihnen zur Seite stehen und Erinnerungen, die Sie mit Dankbarkeit erfüllen. Gott helfe Ihnen, dass Sie Frieden finden dürfen über das, was war und ist und sein wird.
Gottes Trost und Gottes Segen
Ihre Pfarrerin Sabine Hofer und Ihr Pfarrer Johannes Hofer
Bei Fragen zur Beerdigung wenden Sie sich ans
Evang.-Luth. Pfarramt: 08542 / 7526
Wenn Sie nicht gleich jemand telefonisch erreichen, sprechen Sie Ihren
Namen und Telefonnummer aufs Band. Sie werden baldmöglichst
zurückgerufen.
Wenn Pfarrer und Pfarrerin länger nicht anwesend sind, wird Ihnen
durch den Anrufbeantworter die Telefonnummer eines Vertretungspfarrers
genannt.
Sie haben Fragen zu Ihrem Grab und der Grabnutzung
auf dem Friedhof in Steinkirchen?
Da hilft Ihnen gerne die Friedhofsverwaltung weiter.
Sie ist immer Dienstag und Freitagvormittag im Pfarramt erreichbar:
08542 / 7526
„Der Friedhof zu Steinkirchen ist zweifellos einer der
historisch bedeutendsten evangelischen Begräbnisplätze Altbayerns. Aus
einem möglicherweise bereits frühmittelalterlichen Kirchhof
hervorgegangen, ist die Anlage ein wichtiges Zeugnis der Ortenburger
Regional- und Kirchengeschichte.“ (Evangelische Friedhöfe in Bayern,
Hrsg. Hans-Peter Hübner und Klaus Raschzok, München 2021, S. 528)
Erstmals 1241 urkundlich erwähnt, liegt der Friedhof mit seinen alten
und erhaltenswerten Grabsteinen und der ebenso alten und
erhaltenswerten Steinmauer, im direkten Umfang der Kirche. Diese
Flächen wurden im Laufe der Jahrhunderte nach und nach um Flächen im
nördlichen Bereich der Kirche erweitert. Der Friedhof hat durch seine
Einfriedung mit Bäumen und Sträuchern einen parkähnlichen Charakter.
Diese harmonisch gewachsene Struktur des Friedhofs mit seinem
besonderen evangelischen Charakter ist unbedingt erhaltenswert und
bedingt sowohl in der Gestaltung als auch in der Intensität der
Nutzung der Flächen eine differenzierte Betrachtung.
Bereich I : Ältester Friedhofsteil, vor und neben der
Kirche.
Besonderheit: Aufgelassene Grabstellen werden nicht neu vergeben.
Besondere Grabmäler aus dem 18. und teilweise aus dem 19. Jahrhundert
bleiben als Denkmäler stehen.
Bereich II : Erste Erweiterung Richtung Osten.
Besonderheit: Grabstellen ohne Einfassung gewünscht, aber Einfassung
grundsätzlich möglich.
Bereich III : Zweite Erweiterung im Nord-Osten, der
sogenannte „Waldfriedhof“
Besonderheit: Einfassungsfreie Gräber unter Bäumen.